Rassestandard

Für die schwarz-weiß gescheckten Pudel und die schwarz-lohfarbenen Pudel gibt es keinen FCI-Standard. Laut dem beim VDH hinterlegtem Standard für die Versuchs-, bzw. Forschungszucht, werden die Neufarbenpudel in wesentlichen Punkten nach dem FCI-Standard 172 bewertet. Abweichungen zeigen sich in den Farben.

Die aktuelle deutsche Fassung des FCI-Standard 172 ist hier zu finden. FCI-Standard 172 deutsch

Beschreibung der Neufarbe schwarz-weiß-gescheckt
Farbverhältnis: 60 % weiß, 40 % schwarz.
Die Farbe weiß ist vorherrschend und wird von der Farbe schwarz scharf abgegrenzt unterbrochen.

  • Die Ohren und der Kopf müssen schwarz sein, wobei eine feine weiße Linie von der Nasenwurzel bis zum ersten Halswirbel oder ein kleiner bis mittelgroßer weißer Fleck (Feder) in der Krone zulässig ist. Gleiches gilt für einen weißen Bart.
  • Die ideale Zeichnung am Körper zeigt zwei oder drei schwarze Platten vom Halsansatz über den Rücken bis zur Hinterhand verteilt.
  • Ein durchgehender schwarzer Rücken beeinträchtigt das Idealbild der Plattenzeichnung, ist aber zulässig.
  • Die Läufe, die Brust und der Unterbauch müssen weiß sein.

Beschreibung der Neufarbe schwarz-loh
Farbverhältnis: 80 % schwarz, 20 % loh.
Die Farbe schwarz ist vorherrschend und wird von der Farbe loh in symetrischer Zeichnung leicht fließend unterbrochen.

  • Vorzugsweise in den Augenbrauen.
  • Im Saum des Behangs.
  • Im Bart und an den Wangen.
  • Beidseitige Brustspiegel (auch Schmetterling genannt).
  • Alle vier Läufe an den Innenseiten und die Vorderläufe bis etwas oberhalb der Fußwurzel, Hinterläufe vorne bis etwa Fußwurzel.
  • Um den After und Unterseite des Rutenansatzes.

Ein schwarzer Streifen an den Hinterläufen oder schwarze Außenseiten der Läufe sind zulässig, jedoch nicht zu fördern.
Beim Neufarbenpudel sind die Farben schwarz-weiß und schwarz-loh  zugelassen. Nur ausschließlich diese zwei Farbkombinationen sind in der oben genannten Beschreibung zulässig.